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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 22.04.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Swiss-Knowledge-Hub-Plattform („SKH“, „Plattform“) der Swiss Knowledge Hub GmbH („Anbieterin“) durch Kund:innen („Kund:innen“, „Nutzer:innen“). Mit Vertragsabschluss oder Nutzung der Plattform erkennen die Kund:innen diese AGB an.

2. Vertragsgegenstand

Die Anbieterin stellt den Kund:innen eine cloudbasierte KI-gestützte Wissensmanagement-Plattform zur Verfügung, über die Dokumente hochgeladen, indexiert und per natürlichsprachigem Chat abgefragt werden können.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Abo-Plan (Starter, Business, Enterprise, Custom) und ist in der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website einsehbar.

Die Anbieterin strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an. Im Custom-Plan kann ein dediziertes SLA von 99,9 % mit Gutschrift-Regelung vereinbart werden. Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeiten durchgeführt.

4. Nutzungsrechte

Die Kund:innen erhalten ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Recht zur Nutzung der Plattform. Sämtliche Rechte an der Plattform, insbesondere Quellcode, Design, Marken und Dokumentation, verbleiben bei der Anbieterin.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist das Abonnement monatlich auf Ende Abrechnungsperiode kündbar. Die Kündigung erfolgt schriftlich oder über das Kundenportal.

6. Preise und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsabschluss veröffentlichten Preise. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus per Kreditkarte (Stripe) oder – ab dem Business-Plan – auf Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Bei Zahlungsverzug ab 30 Tagen ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang zur Plattform nach vorheriger Mahnung zu sperren. Preise können mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen angepasst werden; betroffene Kund:innen erhalten innerhalb dieser Frist ein Sonderkündigungsrecht.

7. Pflichten der Kund:innen

  • Die Kund:innen sind verantwortlich für die Rechtmässigkeit der hochgeladenen Inhalte.
  • Die Kund:innen verpflichten sich, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und Missbrauch unverzüglich zu melden.
  • Automatisierte Massenanfragen, Reverse-Engineering und Versuche, die Plattform zu beeinträchtigen, sind untersagt.

8. Datenschutz

Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (GDPR). Details regelt die Datenschutzerklärung. Auf Anfrage schliesst die Anbieterin mit Kund:innen einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (DPA) ab.

9. Bring Your Own Key (BYOK) und eigene Infrastruktur

Die Plattform läuft im Standard auf der Schweizer Infrastruktur der Anbieterin (Azure Switzerland North, Azure OpenAI). In diesem Umfang tritt die Anbieterin als Auftragsverarbeiterin gemäss DPA auf.

Die Kundenorganisation kann optional die Funktion „Bring Your Own Key“ (BYOK) aktivieren und damit eigene API-Schlüssel bzw. eigene Infrastruktur von Drittanbietern (z. B. OpenAI, Anthropic, Google, Mistral, DeepSeek, AI Foundry, Custom Endpoints) einbinden. In diesem Fall werden die betroffenen Anfragen und Inhalte direkt an die Infrastruktur des vom Kunden gewählten Anbieters übermittelt.

Die Aktivierung von BYOK ist eine ausschliessliche Entscheidung der zeichnungsberechtigten Person der Kundenorganisation (Inhaber:in, Geschäftsführung oder bevollmächtigte:r Administrator:in). Mit der Aktivierung verpflichtet sich die Kundenorganisation, selbständig und auf eigene Kosten sämtliche rechtlich notwendigen Vereinbarungen mit dem gewählten Drittanbieter abzuschliessen, insbesondere:

  • einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (DPA) bzw. eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung;
  • bei Drittlandtransfers die EU-Standardvertragsklauseln (SCC, Module 2) sowie eine Transfer Impact Assessment und allfällige ergänzende technische/organisatorische Schutzmassnahmen;
  • alle weiteren nach revDSG, GDPR oder sektorspezifischem Recht erforderlichen Zusatzvereinbarungen (z. B. Berufsgeheimnis, Bankkundengeheimnis, Gesundheitsdatenschutz).

Die Anbieterin ist an diesen Verträgen nicht Partei und übernimmt für den BYOK-Anbieter, dessen Verfügbarkeit, Datenhaltung, Sicherheit, Trainingsnutzung, Preismodell oder Datenstandort keine Verantwortung und keine Haftung. Die Nutzung von BYOK erfolgt auf ausschliessliches Risiko der Kundenorganisation. Schliesst die Kundenorganisation die erforderlichen Verträge nicht oder nicht rechtzeitig ab, so liegt der damit verbundene Rechts- und Compliance-Verstoss in ihrem alleinigen Verantwortungsbereich. Sie stellt die Anbieterin insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden oder mangelhaften Rechtsgrundlage für den BYOK-Transfer resultieren.

Die Anbieterin protokolliert die Aktivierung und Nutzung von BYOK-Konfigurationen auditierbar (Zeitpunkt, ausführende Person, gewählter Anbieter) und kann BYOK-Funktionen für einzelne Anbieter aus Sicherheits-, Compliance- oder Betriebsgründen jederzeit einschränken oder deaktivieren.

10. Haftung

Die Anbieterin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Betrag der in den letzten zwölf Monaten vor Schadeneintritt gezahlten Entgelte begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Abweichende Regelungen können im Custom-Plan individuell vereinbart werden.

11. Höhere Gewalt

Die Anbieterin haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, Pandemien, grossflächige Cloud-Ausfälle oder Cyberangriffe Dritter.

12. Änderung der AGB

Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigung von 30 Tagen anzupassen. Kund:innen erhalten ein Sonderkündigungsrecht, sofern sie den Änderungen nicht zustimmen. Keine Reaktion innerhalb der Frist gilt als Zustimmung.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.